Arantic Digital Logo

AGBs (Stand Juni 2025)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Arantic Digital

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Arantic Digital, vertreten durch Philip Bellm, Langwieder Hauptstraße 18, 81249 München (im Folgenden „Arantic Digital") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, Arantic Digital stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang und Vertragspflichten

2.1. Arantic Digital erbringt IT-Dienstleistungen zur Optimierung und Automatisierung der Verarbeitung und Nutzung von Geschäftsinformationen für Kunden und Mitarbeiter von Unternehmen. Dies umfasst insbesondere:

2.2. Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Arantic Digital behält sich das Recht vor, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Daten und Ressourcen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

2.4. Änderungen am vereinbarten Projektumfang bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Änderungen können zusätzliche Kosten und/oder eine Verlängerung der Lieferzeiten zur Folge haben.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegten Preisen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensätze) oder als Pauschalbetrag.

3.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Skonti werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist Arantic Digital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.5. Zusätzliche Kosten, wie z. B. Reisekosten und Materialkosten, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag enthalten sind.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1. Arantic Digital haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Arantic Digital nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.2. Die Einschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4.4. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Arantic Digital haftet nicht für Datenverluste, die auf eine unterlassene Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind.

4.5. Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Vertrag mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

4.6. Arantic Digital haftet nicht für Verletzungen von Schutzrechten Dritter, sofern diese durch Software verursacht werden, die nicht von Arantic Digital entwickelt wurde.

4.7. Arantic Digital haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Subunternehmern, die im Rahmen der vertraglichen Leistungen beauftragt werden. Eine weitergehende Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Subunternehmern ist ausgeschlossen, es sei denn, Arantic Digital hat diese nachweislich unsachgemäß ausgewählt.

5. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

5.1. Arantic Digital bleibt Inhaberin aller Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Schutzrechte an der im Rahmen des Vertrages erstellten Software und Dokumentation.

5.2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der entwickelten Software für den im Vertrag festgelegten Zweck. Dies umfasst keine Rechte an Komponenten von Drittanbietern, die in die Software integriert wurden. Weitergehende Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden.

5.3. Die Bearbeitung, Weitergabe oder Vervielfältigung der Software ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Arantic Digital zulässig.

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Arantic Digital, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

6. Datenschutz und Datensicherheit

6.1. Arantic Digital verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.

6.2. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur insoweit verarbeitet, wie dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten zu diesem Zweck einverstanden. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.3. Arantic Digital trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz seiner Daten zu ergreifen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Verpflichtungen zur Wartung und zum Support enden mit der Beendigung des Vertrages, es sei denn, es wird eine gesonderte Vereinbarung hierzu getroffen.

Hat Arantic Digital zur Vertragserfüllung Leistungen bei Drittanbietern (z. B. für Cloud-, Lizenz- oder Hostingdienste) mit einer festen Laufzeit gebucht, so verlängert sich die Laufzeit des betreffenden Leistungsbestandteils automatisch bis zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit mit dem Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, die daraus resultierenden Kosten für die gesamte Laufzeit zu tragen, sofern diese im Angebot oder Vertrag ausdrücklich benannt wurden oder aus der Art der Leistung (z. B. jährliche Lizenz) eindeutig hervorgehen.

7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt und diese Pflichtverletzung auch nach schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist behebt.

7.3. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vertrages überlassene Software, Dokumentationen und sonstige Unterlagen an Arantic Digital zurückzugeben oder – sofern technisch möglich – vollständig und nachvollziehbar zu löschen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Gericht in München zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Elektronische Textform im Sinne des § 126b BGB genügt nicht.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

← Zurück zur Startseite